geschützte Ursprungsbezeichnung

Die Europäische Kommission hat den „Fränkischen Grünkern“ in die Liste der geschützen Ursprungsbezeichnungen (g.U.) aufgenommen.

Das Getreide wird mit traditionellen Verfahren ausschließlich im Hohenlohekreis, Main-Tauber-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis in Baden-Württemberg sowie in den Landkreisen Miltenberg und Würzburg in Bayern hergestellt.

Fränkischer Grünkern ist das unreif geerntete und getrocknete Korn des Dinkels. Durch anschließendes Trocknen (Darren) über einem Buchenfeuer, wird fränkischer Grünkern haltbar und erhält sein typisches Aroma. Das schmale, schlanke, olivgrüne Korn zeichnet sich durch eine gleichmäßig glasige Struktur und Farbe, sowie einen kräftigen, würzigen, buchenholzartigen Geschmack und ein nussiges Aroma aus.

Der Name „Fränkisch Grünkern“ wird der Liste der mehr als 1100 Produkte hinzugefügt, die aufgrund der Gesetzgebung über den Schutz von geografischen Angaben, Ursprungsbezeichnungen und traditionellen Spezialitäten schon geschützt sind.

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